In einem aktuellen Gespräch mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev haben wir uns über die Situation der Anleger bei der SGT Treuhand AG in der Schweiz informiert, die dort in Gold investiert haben. Rechtsanwältin Bontschev vertritt einige dieser Anleger und schildert, dass sie Gold mit einer Reinheit von 900/1000 und einem Aufschlag von 5% gekauft haben, mit der Absicht, dieses sicher in der Schweiz zu lagern.
Das Hauptanliegen der Mandanten ist derzeit, dass sie keinen Zugang zu ihrem Gold haben, welches angeblich in Italien beschlagnahmt wurde – entgegen der Vereinbarung, dass die Lagerung in der Schweiz erfolgen sollte. Bontschev sieht einen möglichen Anspruch auf Herausgabe des Goldes oder auf Schadensersatz, falls das Gold tatsächlich nicht verfügbar ist.
Die finanzielle Situation der SGT Treuhand AG scheint angespannt, da eine beantragte Nachlassstundung aufgrund von Überschuldung abgelehnt wurde und nun ein Konkursverfahren im Raum steht. Obwohl Wirtschaftsprüfer die Käufe bestätigt haben, bleibt die tatsächliche Zuordnung des Goldes zu den einzelnen Anlegern unklar.