Heute hatten wir einige Gespräche mit Anlegern, die uns dann auch gefragt haben, wer dann die Kosten für den Detektiv übernehmen würde. Nun, die übernimmt die Interessengemeinschaft, nicht die Rechtsanwälte, das wollen wir einmal ganz klar herausstellen. Die von uns hinzugezogenen Rechtsanwälte antworten lediglich auf juristische Fragen und stehen dem Anleger dann zur gerichtlichen Vertretung zur Verfügung, denn eine juristische Vertretung vor Landgerichten in Deutschland muss immer durch einen zugelassenen Rechtsanwalt erfolgen.
Weder wir noch Sie selbst können sich vor einem Landgericht vertreten. Sollten Sie einem der beiden Rechtsanwälte ein Mandat erteilen, dann rechnet dieser seine Gebühren üblicherweise nach der RVG, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, ab. Ähnlich dürfte das bei Rechtsanwälten in Österreich und der Schweiz sein, die dann aber ihre länderspezifischen Regelungen haben.