Heute gab es innerhalb eines Zoom-Calls mit Rechtsanwalt Reime aus Bautzen offensichtlich ein Missverständnis. Hier ging es um die Honorierung von anwaltlichen Leistungen.
Diese werden in Deutschland zwingend nach der Rechtsanwaltsvergütungsordnung abgerechnet (RVG). Schweizer Staatsbürger (Anleger) und Anleger aus Österreich kann und darf Herr Rechtsanwalt Reime nicht vertreten. Hier hat er aber Korrespondenzanwälte in Österreich und der Schweiz. Diese wiederum rechnen nach den ihnen vorgegebenen Gebührenordnungen ab. Zusätzliche Gebühren fallen in Deutschland keine an, weder für Rechtsanwälte noch für die IG.
Das wollen wir an dieser Stelle einmal klarstellen. Rechtsanwalt Reime hat zugesagt, das bis Dienstag nächster Woche nochmals in einer PDF zusammenzufassen, damit das auch für jeden nachvollziehbar ist. Klar ist aber auch, jeder soll seine Arbeit bezahlt bekommen, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen.
Herr Reime hat sich zu dem Beitrag nochmasl bei uns gemeldet, und wollte klargestellt haben, das er natürlich auch Schweizer und österreischiche Mandanten vertreten darf. Nun denn, nehmen wir das einmal so hin.
Fragen wiar aber mal Rechtsanwalt Google: