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Wichtig!!!!

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  • 6. April 2024
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Heute gab es innerhalb eines Zoom-Calls mit Rechtsanwalt Reime aus Bautzen offensichtlich ein Missverständnis. Hier ging es um die Honorierung von anwaltlichen Leistungen.

Diese werden in Deutschland zwingend nach der Rechtsanwaltsvergütungsordnung abgerechnet (RVG). Schweizer Staatsbürger (Anleger) und Anleger aus Österreich kann und darf Herr Rechtsanwalt Reime nicht vertreten. Hier hat er aber Korrespondenzanwälte in Österreich und der Schweiz. Diese wiederum rechnen nach den ihnen vorgegebenen Gebührenordnungen ab. Zusätzliche Gebühren fallen in Deutschland keine an, weder für Rechtsanwälte noch für die IG.

Das wollen wir an dieser Stelle einmal klarstellen. Rechtsanwalt Reime hat zugesagt, das bis Dienstag nächster Woche nochmals in einer PDF zusammenzufassen, damit das auch für jeden nachvollziehbar ist. Klar ist aber auch, jeder soll seine Arbeit bezahlt bekommen, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen.

Herr Reime hat sich zu dem Beitrag nochmasl bei uns gemeldet, und wollte klargestellt haben, das er natürlich auch Schweizer und österreischiche Mandanten vertreten darf. Nun denn, nehmen wir das einmal so hin.

Fragen wiar aber mal Rechtsanwalt Google:

In der Schweiz gilt grundsätzlich, dass die Vertretung vor Gericht durch Personen erfolgen muss, die in der Schweiz als Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte zugelassen sind. Die Zulassung erfolgt auf Kantonsebene, da das Rechtswesen in der Schweiz stark föderal organisiert ist.

Ein deutscher Rechtsanwalt, der nicht in der Schweiz als Rechtsanwalt zugelassen ist, darf daher in der Regel nicht eigenständig Mandanten vor Schweizer Gerichten vertreten. Es gibt jedoch einige Ausnahmen und besondere Regelungen:

  1. Europäisches Recht: Aufgrund bilateraler Abkommen und Regelungen innerhalb der EU und der EFTA, zu der die Schweiz gehört, können Anwälte aus EU- und EFTA-Staaten unter bestimmten Voraussetzungen in anderen Mitgliedstaaten tätig werden. Dies kann auch eine begrenzte gerichtliche Vertretung umfassen, sofern der Anwalt bestimmte Bedingungen erfüllt und dies im Einzelfall zugelassen wird.
  2. Zusammenarbeit mit lokalen Anwälten: Häufig arbeiten ausländische Anwälte, einschließlich deutscher Rechtsanwälte, mit in der Schweiz zugelassenen Anwälten zusammen, um Mandanten zu vertreten. Der lokale Anwalt übernimmt formal die Vertretung vor Gericht, während der ausländische Anwalt beratend tätig sein kann.
  3. Spezialfälle: In speziellen rechtlichen Verfahren, wie beispielsweise Schiedsverfahren, können die Regeln für die Vertretung vor Gericht abweichen. In solchen Fällen können unter Umständen auch ausländische Anwälte als Vertreter agieren.

Falls ein deutscher Rechtsanwalt einen Schweizer Mandanten in der Schweiz vertreten möchte, sollte daher in jedem Fall geprüft werden, welche spezifischen Regelungen und Voraussetzungen für das jeweilige Verfahren und den konkreten Fall gelten. Es ist oft ratsam, dass der deutsche Rechtsanwalt mit einem in der Schweiz zugelassenen Anwalt zusammenarbeitet, um eine wirksame und rechtskonforme Vertretung sicherzustellen.

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